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Ostende
Bedingungen
Unsere allgemeine Verkaufspolitik

Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeine Erklärung

Die vorliegenden Bedingungen sind Bestandteil des Hotelvertrages. Ausnahmen sind nur schriftlich möglich. Diese Bedingungen gelten unter Ausschluss aller allgemeinen Verkaufsbedingungen, die auf den vom Kunden ausgestellten Dokumenten erwähnt werden, sofern sie mit den vorliegenden Bedingungen in Konflikt stehen. Die Preisangaben des Hotelbetreibers sind unverbindlich und ohne jegliche Verpflichtung.

DIE VERTRAGSPARTEIEN

Eine Person, die in einem Hotel übernachtet, ist nicht notwendigerweise eine Vertragspartei: ein Hotelvertrag kann in ihrem Namen von einem Dritten abgeschlossen werden. Unter dem Begriff "Vertragspartner" wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die natürliche oder juristische Person verstanden, die einen Vertrag über eine Hotelreservierung abschließt und/oder zu einer Zahlung (als Gegenleistung) verpflichtet ist. Unter dem Begriff "Kunde" versteht man die natürliche(n) Person(en), die die Absicht hat/haben, im Hotel zu übernachten.

Die Leistungen werden am Geschäftssitz des Hotelbetreibers erbracht, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

COMPLAINTS

Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistungen können nicht anerkannt werden, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Beendigung der Leistungen schriftlich beim Hoteleigentümer eingegangen sind.

Der Gast ist verpflichtet, die Reklamation möglichst noch während seines Aufenthaltes (= vor der Abreise) vorzubringen, um dem Hoteleigentümer die Möglichkeit zu geben, die Reklamation unverzüglich zu beheben. Reklamationen über die erbrachten Leistungen können nicht anerkannt werden, wenn sie nicht innerhalb von 7 Tagen nach der Abreise des Gastes schriftlich beim Hotel eingegangen sind.

DER HOTELVERTRAG

Nach dem Hotelvertrag ist der Hoteleigentümer verpflichtet, dem Kunden eine Unterkunft und die üblichen Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Darunter sind die üblichen Leistungen des Hotels entsprechend seiner Kategorie zu verstehen, einschließlich der Säle und verschiedener Gemeinschaftseinrichtungen, die den Kunden im Allgemeinen zur Verfügung gestellt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zu zahlen.

FORM DES VERTRAGS

Für den Vertrag ist keinerlei Form vorgeschrieben. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme des Preisangebots durch den Kunden zustande.

Im Falle eines schriftlichen Vertrages muss der Hoteleigentümer das An- und Abreisedatum des Kunden sowie den vereinbarten Preis, eine Beschreibung der gewünschten Leistungen und eine eventuelle Vorauszahlung angeben.

DAUER DES RESERVIERTEN AUFENTHALTS

Wird vom Kunden eine bestimmte Anzahl von Nächten gebucht, so ist das Anfangs- und Enddatum im Hotelvertrag festzulegen. Der Vertrag endet dann an dem im Hotelvertrag genannten Tag, spätestens jedoch um (11 Uhr). Hat der Kunde am vereinbarten Abreisetag das Zimmer nicht bis spätestens (11 Uhr) verlassen, wird eine zusätzliche Nacht in Rechnung gestellt.

Wird keine bestimmte Anzahl von Nächten gebucht, so gilt der Hotelvertrag als für mehrere aufeinanderfolgende Tage abgeschlossen. In diesem Fall muss der Vertrag von einer der Parteien bis spätestens 11 Uhr des folgenden Tages gekündigt werden. Eine Mitteilung des Hoteleigentümers an den Kunden gilt als an die Vertragspartei gerichtet und erfolgt gemäß den vorgenannten Bestimmungen. Die Kündigung ist der Vertragspartei schriftlich zu bestätigen.

Der Vertrag gilt an dem Tag als beendet, an dem der Kunde das Zimmer vor 11 Uhr verlässt.

AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS

Der Hoteleigentümer und die Vertragspartei sind verpflichtet, die im Vertrag enthaltenen Bestimmungen einzuhalten.

NICHTAUSFÜHRUNG DES VERTRAGES FÜR EINZELNE BUCHUNGEN

Die (teilweise) Stornierung einer Buchung ist bis zu 24 Stunden vor dem Anreisedatum möglich, ohne Entschädigung für Aufenthalte von maximal 7 Nächten. Für langfristige Buchungen gelten andere Bedingungen.
Im Falle einer (teilweisen) Stornierung einer Buchung weniger als 24 Stunden vor dem Anreisedatum ist die stornierende Partei verpflichtet, der anderen Partei eine Entschädigung in Höhe der ersten Nacht zu zahlen. Erscheint der Kunde am vereinbarten Anreisetag nicht, so ist eine pauschale Entschädigung in Höhe der ersten Nacht zu zahlen. Dies gilt nur für Aufenthalte von maximal 7 Nächten. Für Langzeitbuchungen gelten andere Bedingungen.
Die oben genannten Bedingungen gelten nur für Tarifpläne mit flexiblen Kündigungsbedingungen. Bei Tarifplänen ohne Stornierungsmöglichkeit wird immer der volle Betrag in Rechnung gestellt.

Ist dem Vermieter die Erfüllung des Vertrages nicht möglich, so ist er verpflichtet, dem Kunden eine andere Unterkunft von gleicher oder höherer Qualität oder Kategorie anzubieten. Eine sich daraus ergebende Preisdifferenz geht zu Lasten des Hotelbetreibers.

AUFLÖSUNG DES VERTRAGS

Kein Vertrag kann vor seiner vollständigen Ausführung aufgelöst werden, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Siehe auch Artikel 10 oben. (Nichtausführung des Vertrages bei Einzelbuchungen)

Jeder Hoteleigentümer hat die Möglichkeit, die Kündigungsfristen und Entschädigungen für Vertragsverletzungen zu bestimmen (festzulegen), die zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss festgelegt werden.

ZAHLUNG

Der Hoteleigentümer hat die Möglichkeit, eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen. Siehe Artikel 26. (Vorschüsse) Erhält der Hoteleigentümer im Voraus einen Geldbetrag von der Vertragspartei, so gilt dies als Vorschuss auf den Vertragspreis, es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart. Vorschüsse sind niemals rückzahlbar.

Die Hotelrechnungen sind bei Vorlage in bar zu bezahlen. Bei teilweiser Anfechtung der Hotelrechnung ist der unbestrittene Teil ebenfalls in bar zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Hoteleigentümer in keinem Fall verpflichtet, Schecks, Dividenden, Kreditkarten oder andere aufgeschobene Zahlungsmittel zu akzeptieren; die Zahlung muss in der Währung des Landes erfolgen, in dem das Hotel seinen Sitz hat.

Der Vertragspartner ist für die Bezahlung aller dem Kunden gegenüber erbrachten Leistungen sowie der bei Vertragsabschluss festgelegten Leistungen verantwortlich, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart, so dass diese zu Lasten des Kunden gehen.

BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES

Verstößt eine der Parteien in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen, so ist die andere Partei berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

VERANTWORTUNG DES HOTELEIGENTÜMERS UND VERWAHRUNG DES EIGENTUMS DURCH DAS HOTEL

Der Hoteleigentümer haftet nicht für Schäden, die auf ein Ereignis zurückzuführen sind, das sich seiner Kontrolle entzieht, obwohl er unter Berücksichtigung der Umstände und der Folgen die erforderlichen Vorbeugungsmaßnahmen getroffen hat (höhere Gewalt). Er haftet auch nicht für Schäden, die auf ein (auch nur teilweises) Verschulden des Kunden zurückzuführen sind.

Das Zivilgesetzbuch (Gesetz vom 4. Juli 1972, Belgisches Staatsblatt vom 19. August 1972) regelt die Verwahrung von Eigentum durch das Hotel, dessen Artikel im Folgenden vorgestellt werden:

Artikel 1952: Der Hoteleigentümer haftet in seiner Eigenschaft als Verwahrer für die Beschädigung, Zerstörung oder den Diebstahl von Gegenständen, die ein Gast, der im Hotel übernachtet, mitbringt. Die Hinterlegung dieser Gegenstände ist als Notpfand zu betrachten.

Von den Gästen mitgebrachte Gegenstände werden als Gegenstände definiert:

a) die für die Zeit, in der dem Gast eine Schlafgelegenheit angeboten wird, im Hotel vorhanden sind.
b) die der Hotelbesitzer oder eine Person, die ihm ihre Dienste außerhalb des Hotels anbietet, für die Zeit, in der dem Gast dort eine Schlafgelegenheit geboten wird, in seine Obhut nimmt.
c) die der Hoteleigentümer oder eine Person, die ihm ihre Dienste innerhalb oder außerhalb des Hotels zur Verfügung stellt, während eines angemessenen Zeitraums vor oder nach dem Zeitpunkt, zu dem dem Gast dort eine Schlafgelegenheit angeboten wurde, in seine Obhut nimmt.

Die Haftung im Sinne dieses Artikels ist im Einzelfall auf das 100-fache des Tagespreises der Schlafgelegenheit beschränkt. Der König kann gegebenenfalls die Daten zur Bestimmung dieses Preises festlegen. Der Königliche Erlass vom 24. Juni 1973 (Belgisches Staatsblatt vom 14. August 1973) legt fest, dass der Tagesmietpreis für ein Zimmer (auf den in Artikel 1952 Absatz 3 Bezug genommen wird) den Betrag des vom Hoteleigentümer veröffentlichten Übernachtungspreises umfasst, der um einen (gegebenenfalls festzulegenden) Prozentsatz für die angebotenen Dienstleistungen erhöht wird.

Artikel 1953: Die Haftung des Hoteleigentümers ist unbegrenzt:

a) Wenn die Gegenstände in die Hände des Hoteleigentümers oder von Personen, die ihm ihre Dienste zur Verfügung stellen, unter seiner/ihrer Obhut übergeben werden.
b) wenn er sich geweigert hat, Gegenstände in Gewahrsam zu nehmen, zu deren Ingewahrsamnahme er verpflichtet ist.
c) wenn die Beschädigung, die Zerstörung oder der Diebstahl der in Artikel 1952 genannten Gegenstände auf sein Verschulden oder das Verschulden von Personen, die ihm ihre Dienste anbieten, zurückzuführen ist.

Der Hotelier ist verpflichtet, Wertpapiere, Geld oder Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen. Er kann die Verwahrung nur verweigern, wenn sie gefährlich sind oder wenn sie unter Berücksichtigung der Größe des Hotels und der Umstände einen übermäßigen Verkehrswert haben oder Unannehmlichkeiten verursachen. Er kann verlangen, dass die ihm anvertrauten Gegenstände in einer geschlossenen oder versiegelten Verpackung aufbewahrt werden.

Artikel 1954: Der Hoteleigentümer ist nicht haftbar, wenn die Beschädigung, die Zerstörung oder der Diebstahl auf ein Verschulden zurückzuführen ist:
a)Der Gast oder eine Person, die ihn begleitet, für ihn arbeitet oder ihn besucht.
b) Höhere Gewalt.
c) Diebstahl, der mit Waffengewalt begangen wird.
d) die Art oder das Fehlen des Gegenstands.

Artikel 1954bis: Die Rechte des Gastes erlöschen, wenn er den Schaden nicht unverzüglich nach seiner Kenntnisnahme anzeigt, es sei denn, der Schaden ist durch das Verschulden des Gastwirtes oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden.

Artikel 1954ter: Jede Erklärung oder Bestimmung, die die Haftung des Hoteleigentümers für Schäden ausschließt oder einschränkt, ist ungültig.

Artikel 1954quater: Die Artikel 1952, 1953 und 1954bis gelten nicht für Fahrzeuge oder für Gegenstände, die als Teil ihrer Ladung an Ort und Stelle belassen werden, sowie für lebende Tiere.

HAFTUNG DES KUNDEN/VERTRAGSPARTNERS

Der Kunde und der Vertragspartner haften dem Hoteleigentümer als Gesamtschuldner für alle Schäden, die an Personen, am Gebäude, am Mobiliar oder an der Einrichtung des Hotels und an öffentlich zugänglichen Orten entstehen.

EINBEHALTUNG (ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT) VON GEGENSTÄNDEN, DIE VOM KUNDEN EINGEBRACHT WURDEN

Der Hoteleigentümer ist berechtigt, die vom Kunden in das Hotel eingebrachten Gegenstände als Sicherheit für die Zahlung der ihm geschuldeten Beträge einzubehalten und kann diese Gegenstände und alle damit zusammenhängenden Gegenstände, die einen Marktwert haben, auf der Grundlage von Artikel 20, 6° des Hypothekengesetzes verkaufen.

DAS VERHALTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet, sich den Gepflogenheiten und Vorschriften des Hotels, in dem er sich aufhält, entsprechend zu verhalten; diese Vorschriften liegen dem Kunden zur Einsichtnahme vor.

Ein schwerwiegender oder wiederholter Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Hoteleigentümer zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrages.

HAUSTIERE

Wenn ein Kunde ein Haustier mitbringen möchte, muss er sich vergewissern, dass es nach den Bestimmungen des Hotels erlaubt ist, bevor er das Haustier ins Hotel bringt.

BELEGUNG UND RÄUMUNG DER ZIMMER: EINCHECKEN/ AUSCHECKEN

Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, wird ein reserviertes Zimmer dem Kunden um 15.00 Uhr zur Verfügung gestellt, und der Kunde hat das Zimmer am Abreisetag bis 11.00 Uhr zu räumen.

REISENDENUNTERSUCHUNG

Bei seiner Ankunft im Hotel muss der Kunde seinen Personalausweis vorlegen, damit er in das polizeiliche Datenblatt eingetragen werden kann, das er unterschreiben muss.

SPÄTE ANKUNFT

Eine vom Kunden nicht mitgeteilte verspätete Ankunft, d.h. nach der vereinbarten Ankunftszeit, führt automatisch zur Auflösung des Hotelvertrags, wobei der Hoteleigentümer Anspruch auf Schadenersatz hat.

TELEFONISCHE RESERVIERUNG

Telefonische Reservierungen, die vom Hoteleigentümer angenommen werden, sind nur bis 18 Uhr gültig. Im Falle einer Verspätung ist der Kunde verpflichtet, den Hoteleigentümer darüber zu informieren und seine genaue Ankunftszeit anzugeben.

NICHTZAHLUNG

Die am Fälligkeitstag nicht gezahlten Geldbeträge werden von Rechts wegen und ohne förmliche Mahnung um Verzugszinsen erhöht. Die Höhe dieser Zinsen entspricht den Zinsen, die der "Belgische Bankenverband" auf Überziehungskredite anwendet, erhöht um 10%. Bietet der Hoteleigentümer hingegen nicht die vertraglich vereinbarte Unterkunft an, so schuldet er dem Vertragspartner eine pauschale Entschädigung von 50 EUR pro vereinbarter und nicht bereitgestellter Nacht; diese Entschädigung erhöht sich von Rechts wegen um die im ersten Absatz genannten Zinsen. Die vorgenannte Bestimmung gilt auch für jeden Hotelier, der seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden nicht nachkommt.

Hotelrechnungen, die mit einem Preisnachlass, einer Rückerstattung oder einer vom Hoteleigentümer genehmigten Provision versehen sind, werden bei Nichtbezahlung der Rechnung am Fälligkeitstag annulliert.

STORNIERUNG VON RESERVIERUNGEN WÄHREND DES AUFENTHALTS

Bei schwerwiegenden und nachgewiesenen Gründen (Krankheit, Unfall, Todesfall) wird nur der angefangene Tag in Rechnung gestellt, wobei der Hotelbesitzer die Leistungen dieses Tages nach eigenem Ermessen in Rechnung stellen kann.

In Fällen, in denen der Hoteleigentümer weder verantwortlich noch haftbar ist, zahlt der Kunde die Hälfte des verbleibenden reservierten Zeitraums zum Preis pro Person der angeforderten Dienstleistungen. Bei den Mahlzeiten wird bei Halb- oder Vollpension die Hälfte der nicht eingenommenen Mahlzeiten für maximal zwei Tage berechnet.

FORTSCHRITTE

Vorauszahlungen in Höhe von 30% des Gesamtbetrages für die vertraglich vereinbarten Leistungen sind unverzüglich, spätestens jedoch 1 Monat vor dem Anreisedatum, an den Hoteleigentümer zu zahlen. Im Falle der Nichtzahlung ist der Hoteleigentümer berechtigt, die Hotelbuchung ohne Vorankündigung zu stornieren.

GRUPPEN

Im Falle der Gewährung von Gruppenrabatten gilt als Gruppe eine Anzahl von mindestens 20 zahlenden Personen, die tatsächlich im Hotel anwesend sind. Die endgültige Anzahl der Gäste muss dem Hoteleigentümer mindestens eine Woche vor ihrer Ankunft mitgeteilt werden. Die angegebene Zahl ist für die Begleichung der Hotelrechnung verbindlich.

Im Falle einer Stornierung von Gruppenreservierungen werden die folgenden Kosten berechnet: Wir können eine Flexibilität von 10% bei der Anzahl der gebuchten Zimmer einräumen. Diese Zimmer können bis zu 7 Tage vor der Ankunft kostenlos storniert und geändert werden. Ist die Differenz höher als 10% auf die Anzahl der gebuchten Zimmer, so gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
- Eine kostenlose Stornierung ist bis zu 3 Monate vor Anreise möglich;
- Zwischen 3 Monaten und 2 Monaten vor der Ankunft: 30% des stornierten Gesamtbetrags
- Zwischen 2 Monaten und 1 Monat vor der Ankunft: 50% des Gesamtbetrags storniert;
- Weniger als 1 Monat vor Anreise: 100% des Gesamtbetrags storniert.

LAWS

Der Hotelreservierungsvertrag unterliegt dem belgischen Recht. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben, werden vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Hoteleigentümers verhandelt.

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